Schluß mit Straflosigkeit bei TierquälereiKeine oder kaum Strafen gibt es für Tierquäler in Deutschland, wenn sie sogen.” Nutztiere” haben oder Schlachthöfe.
Oder das Verfahren wird beigelegt/gar nicht erst aufgenommen.

Tierquäler wissen das.
Sie werden geradezu ermuntert, damit weiter zu machen.

Das Vollzugs-Defizit ist nur peinlich und schädlich für einen Staat, der Tierschutz in der Verfassung hat.
Hierüber habe ich schon oft geschrieben im Werawelt-Blog.

Es ist demoralisiernd zu sehen, wie Leute im Knast landen, weil sie die Strafe für’s Schwarzfahren nicht zahlen können aber Tierquäler, die Tiere in ihrem Kot verotten lassen, sie zu Tode prügeln und quälen oder einfach zu Tausenden in Feuern verbrennen lassen (Alt Tellin) brauchen sich in der Regel nicht fürchten.
Verfahren werden eingestellt, weil niemand tiefer bohren will oder weil es angeblich von geringem Interesse ist.
Gibt es mal Strafen, sind sie meist so gering, dass es eine Lachnummer wird.
Die Betreiber von Alt Tellin bekommen sogar noch die Versicherungssumme und wollen nun erneut einen “Stall” dort aufbauen.
Keine Reue. Keine Strafe. Es geht immer so weiter.

Veterinäre sind nicht vor Ort und ermöglichen dadurch Qual-Schächtungen ohne Betäubung – niemand zieht sie zur Verantwortung, wenn sie ihrer Dienstpflicht nicht nachkommen und mit Abwesenheit glänzen.
Das darf so nicht weiter gehen!

Schluß mit Straflosigkeit bei Tierquälerei

Deshalb Petition bitte unterschreiben und teilen 🙏:
https://www.change.org/p/schluss-mit-der-straflosigkeit-bei-tierqu%C3%A4lerei
Die Tiere danken!
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Infos zu der Petition:
https://www.tierrechte.de/2022/12/02/neue-petition-fordert-schluss-mit-der-straflosigkeit-bei-tierquaelerei/

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/tierschutz-tierquaelerei-nutztiere-strafrecht-tierschutzgesetz-sanktionen-verfolgung/