Trotz Gerichtsurteil: Sauen bleiben die nächsten 2 Jahrzehnte weiter eng eingepfercht!

Sauen-Tierleid-ARIWA

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 29.5.2019, einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Diskussion der Länder und Verbände gebracht.
Kastenstand-Eckpunkte-Papier

Grundlage hierfür ist das Kastenstandsurteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt vom 24. November 2015.
“Das Gericht hatte mit seiner Entscheidung klargestellt, dass allein
die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) für die Beurteilung der
notwendigen Breite von Kastenständen maßgebend ist und zwar im wortwörtlichen
Sinn. Die Verordnung ist eindeutig, denn nach Paragraph 24 Absatz 4 Nummer 2 der
TierSchNutztV muss der Kastenstand so beschaffen sein, dass jede Sau im Liegen
ihren Kopf und ihre Beine in Seitenlage ungehindert und verletzungsfrei ausstrecken
können muss, ohne sich mit einem Schwein im benachbarten Kastenstand berühren
zu müssen. Das war in der Praxis vielfach nicht gewährleistet und ist es heute oft
immer noch nicht, obwohl es seit November 2016 eine Bestätigung des OVG-
Kastenstandsurteils durch das Bundesverwaltungsgericht gibt. Dabei handelt es sich
um eine höchstrichterliche Entscheidung, die sich auf die TierSchNutztV als Bundes-
recht bezieht.” (Zitat Landtag Sachsen-Anhalt Drucksache 7/2963
vom 05.06.2018
https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/st/7/2963.pdf)

Gemäß dem Entwurf des Landwirtschaftsministerium soll es eine Übergangsfrist von 15 Jahren geben.
Ein verbindliches Umstellungskonzept muß nach 12 Jahren vorliegen und ggf. der Bauantrag gestellt sein
Die Frist kann im Einzelfall um 2 Jahre verlängert werden zur Vermeidung unbilliger Härten.

Also noch mal im Klartext:
2015 urteilt das OVG Sachsen-Anhalt, daß die Käfige für die Sauen größer werden müssen.
2019 bequemt sich das zuständige Landwirtschaftsministerium einen Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Diskussion vorzulegen.
15 – 17 Jahre lang “dürfen” die Sauen weiterhin eingepfercht bleiben – wohlgemerkt: erst ab Gültigkeit der Änderungen , was noch dauern dürfte.

Von 2015 bis allerfrühestens 2036 wird sich also an den quälerischen Umständen der Käfighaltung für Sauen erstmal nicht viel geändert haben, trotz des Urteils eines Oberverwaltungsgerichtes!

Kastenstände-ARIWA

Bild-Quelle: ariwa.org

Die rasche Vermeidung unbilliger Härten von Tieren spielt offenbar für Entscheider im Landwirtschaftsministerium keine besondere Rolle!
Auch wenn sich deren Website tierfreundlich präsentieren will, angesichts solcher Fristen ist das nur Makulatur.
Das langsame Vorgehen und der Entwurf zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wirkt wie eine mutwillige Verschleppung eines OVG-Urteils.
Kennen wir ja schon von der Ferkelkastration, was von Agrarindustriellen und Bauern verschleppt wurde durch Nichts-Tun und Blockaden.
Liest man sich die Reaktion auf das Eckpunktepapier zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung auf “agrarheute” durch, wird es sich wohl mit der Verabschiedung und Umsetzung der Änderungen für die Sauen ähnlich lange hinziehen…
Kastenstand-Agrarminister

Bleibt für die armen Tiere nur zu hoffen, daß spätestens nach der nächsten Bundestagswahl ein tierfreundlicher Wind im Landwirtschaftsministerium weht!
Die EU-Wahl gab hierzu ja bereits einen Vorgeschmack.

Am Besten nicht lang warten: Go Vegan!
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