Adresshandel und Werbe-Müll im Briefkasten - Datenschützer der meisten Bundesländer lehnen das ab

Adresshandel und Werbe-Müll im Briefkasten - Datenschützer der meisten Bundesländer lehnen das ab

Unerwünschte Werbepost im Briefkasten – und gleich ab in den Müll damit!
Wer kennt das nicht?!

 

 

Niemand freut sich über diesen Papier-Müll im eigenen Briefkasten!
Besonders, wenn auf dem Briefkasten ein Aufkleber ist, der mitteilt, daß man keine Werbung haben will.
Mein Postbote antwortet dazu: er muß adressierte Werbung zustellen. Egal, ob es offentlichtliche Werbung ist oder nicht.

Nun sind die deutschen Datenschützer der Bundesländer soweit, sich darum zu kümmern.
Bisherige Praxis: hat ein Adresshändler erstmal die Adresse in der Kralle, wird fleißig damit Geld verdient.
Und zwar durch Weiterverkäufe an irgendwelche Ahnungslosen, die denken, man würde sich über unerwünschte Werbung von ihnen freuen……….

Selbst vom Einwohnermeldeamt war – zumindest bislang – ein Abziehen der Adress-Daten möglich, sofern man nicht als hellsehender Bürger vorsorglich ein Veto dagegen in seinem behördlichen Datensatz eintragen lies.

Adresshandel und Werbe-Müll im Briefkasten - Datenschützer der meisten Bundesländer lehnen das ab

 

Aus Sicht der DSGVO müssen Betroffene jedoch grundsätzlich darüber informiert werden, ob und an wen ihre Adressdaten künftig von den Adresshändlern gesendet werden.
Und die Betroffenen müssen vorher zustimmen!
Das würde den Adress-Handel recht mühsam machen, denn man müsste als Adress-Händler nicht nur die Genehmigung beim Betroffenen einholen, sondern auch vor jedem Weiterverkauf diesbezüglich informieren.

In NRW sind lt. Auskunft der “tagesschau” zwei große Adress-Händler ansässig.
Und ausgerechnet die Datenschutzbehörde in NRW kann sich nicht der einfach nachvollziehbaren Rechtsauslegungen ihrer Bundes-Kolleg:innen anschließen.
Das finde ich mindestens genauso schlimm, wie das ungesetzliche Abziehen von personenbezogenen Daten ohne vorher zu fragen.

Adresshandel und Werbe-Müll im Briefkasten - Datenschützer der meisten Bundesländer lehnen das abDie Werbung landet ohnehin meist ungelesen im Papier-Müll.
Und ausgerechnet diese unnütze Werbung besteht oft nicht aus Altpapier und ist auf Hochglanz getrimmt.
Die Ressource Baum wird nur für den Müll gefällt.
Schlimmstenfalls ist das Ganze noch in Plastik eingeschweißt oder enthält irgendwelche Köder-Gutscheine aus Kunststoff etc.
Ein Grund mehr, dieser Art der unerwünschten Werbung gesetzlich endlich den Riegel vorzuschieben.

Wer den Datenschutzbeauftragen persönlich mitteilen möchte, wie wichtig es ist, die DSGVO einzuhalten in Sachen Handel mit personenbezogenen Daten = Adresshandel, wird hier fündig: Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragen
Und wir unterstützen das Anliegen der Bundesdatenschutz-Beauftragten damit (außer denen in NRW).

Für mehr Informationen:
Bundesmeldegesetz: Datenweitergabe durch Meldebehörden? (Kuketz-Blog)

Meldegesetz: Amt darf private Daten an Adresshändler verkaufen (teltarif)

Adresshandel (Wikipedia)

Ist Adresshandel mit DSGVO vereinbar? (tagesschau)

Kontakt zu den Datenschutzbeauftragen (Bund)

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